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Text aus:

 

Bürgersteuer -

Entwurf einer Neuordnung von direkten Steuern und Sozialleistungen

 

 

Wolfram Engels, Armin Gutowski, Walter Hamm, Wernhard Möschel, Wolfgang Stützel, Carl Christian von Weizsäcker, Hans Willgerodt (KRONBERGER KREIS)

 

April 1986

Frankfurter Institut für wirtschaftspolitische Forschung e.V.

Kaiser-Friedrich-Promenade 157

6380 Bad Homburg v.d.H.

 

ISBN 3-89015-011-X

 

 


 

 

 

 

I. Einleitung

 

1. Wir schlagen vor, sämtliche direkten Steuern – also die Einkommensteuer, Vermögensteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer - in einer einheitlichen Einkommensteuer aufgehen zu lassen. In diese einheitliche Steuer, die wir Bürgersteuer nennen, werden auch alle staatlichen Maßnahmen der personellen Umverteilung integriert. Unserem Vorschlag liegen drei Ideen zugrunde, die im wissenschaftlichen Schrifttum bereits ausführlich diskutiert sind:

 

Das ist zum ersten der Gedanke der negativen Einkommensteuer: Die Einkommensteuer wird zum zentralen Verrechnungsinstrument zwischen Bürger und Staat. Es werden zum einen die Abgabepflichten des Bürgers und zum zweiten seine Unterstützungsansprüche ermittelt. Die Abgabepflichten werden mit den Unterstützungsansprüchen saldiert, und nur den Rest muß der Bürger als Steuer bezahlen. Dieser Rest kann auch negativ sein. Der Bürger ist dann nicht steuerpflichtig, sondern unterstützungsberechtigt und erhält den betreffenden Betrag ausbezahlt.

 

Der zweite Grundgedanke ist die sogenannte Konsum- oder Ausgabensteuer. Besteuert wird nicht etwa wie heute das Periodeneinkommen, sondern das Lebenseinkommen. Dieses Lebenseinkommen muß sich entweder als Konsum oder als Erhöhung des Vermögens niederschlagen. Der laufenden Besteuerung unterliegen nur die konsumierten Einkommensbeträge, während das angesammelte Vermögen erst nach Lebensende mit dem gleichen Steuertarif besteuert wird.

 

Die dritte Idee ist die der Teilhabersteuer. Die Einkommen juristischer Personen werden grundsätzlich in die Steuerpflicht ihrer Eigentümer einbezogen.

 

Diese einheitliche Einkommensteuer ist nicht nur viel einfacher und gerechter als das Konglomerat von Steuern und Transferzahlungen, an dessen Stelle es tritt. Sie setzt auch außerordentliche wirtschaftliche Entwicklungskräfte frei und bildet überdies einen zukunftsweisenden Bezugsrahmen für eine materielle Änderung von Struktur und Höhe der persönlichen Umverteilungsmaßnahmen.