Startseite:   www.archiv-grundeinkommen.de

 

 


 

 

(Text vom Januar 2007)

 

Harald Rein

Für eine visionsfreie Bewegung!

Rainer Roth’s Kreuzzug gegen das bedingungslose Grundeinkommen (BGE)

 

An anderer Stelle (http://www.labournet.de/​diskussion/​arbeit/​existenz/​polemik.html.) wurde von mir bereits darauf hingewiesen, mit welch pauschaler Kritik, Rainer Roth versucht, die Idee des BGE zu diskreditieren.

Er setzt sich nicht wirklich damit auseinander, sondern benutzt Versatzstücke von einzelnen Autoren, um daraus generalisierte Schlussfolgerungen zu ziehen: Das BGE sei neoliberal, führe zu massiver Lohnsubvention, des weiteren zu Lohnkürzungen und schließlich müsse die Masse der Arbeitnehmerschaft das „repressionsfreie“ Schaffen Einzelner finanzieren. Ein Bündnis im Kampf gegen Sozial- und Lohnabbau könne so nicht hergestellt werden, dass Gegenteil träte ein, die Spaltung der Bewegung! Erster sichtbarer Ausdruck dieser Entwicklung sei die Neufassung des „Frankfurter Appells“ auf der bundesweiten Aktions- und Strategiekonferenz gegen Sozial- und Lohnabbau Anfang Dezember 2006 in Frankfurt gewesen, denn dort hätte das „Netzwerk Grundeinkommen“ zugeschlagen und einen Formulierungsvorschlag eingebracht, der in Richtung eines BGE für Erwerbslose gehen würde. Da dies zu spät von den Anwesenden erkannt wurde und eine „autoritäre“ Diskussionsleitung ihr übriges tat, stimmte eine Mehrheit u.a. für eine Regelsatzerhöhung bei Arbeitslosengeld II, ohne Bedürftigkeitsprüfung und repressionsfrei ab.

Seitdem überschlagen sich einige Beteiligte, insbesondere Rainer Roth in ihrem Rundumschlag gegen das BGE. Auffallend ist die betont aggressive und wenig analytische Art der Auseinandersetzung. Die zum Teil sehr polemisch ausfallenden Statements der Gegner des BGE, lassen den Eindruck erwecken, als stünde die Bewegung gegen Sozial- und Lohnabbau vor einer grundsätzlichen Entscheidung, die sie entweder nach vorne bringt oder sie zurückdrängt.

Nun ja, dass kann man so sehen, mit der Realität sozialer Kämpfe hat dies aktuell aber nichts zu tun. Der Frankfurter Appell ist eben auch nur ein in Wort gefasster Aufruf, an dem sich orientiert werden kann oder eben nicht! Nicht mehr und nicht weniger!

Weshalb also diese erbitterte Gegnerschaft derjenigen, die eine „Stellungnahme zur Neufassung des Frankfurter Appells“ am 17.12.2006 unterschrieben haben? Grundsätzlich stand ja nicht das BGE zur Debatte, sondern die Leistungen für Arbeitslosengeld II-BezieherInnen.

 

Rainer Roth bewegt sich in seinen Ausführungen zum BGE im Bereich des Sophismus, d.h. er geht von einem Trugschluss aus, der mit einer Täuschungsabsicht verbunden ist. Etwa in dem Sinne: Eine Ente hat zwei Beine, ein Mann hat zwei Beine, also ist der Mann eine Ente. Konkreter ausgedrückt: Straubhaar/Werner wollen ein BGE, Erwerbslosengruppen wollen ein BGE, also sind deren Interessen identisch. Auf die Frage der „jungen welt“ vom 29.12.2006:

„Sie haben die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen für alle kritisiert. Weshalb?“ antwortete Roth: „Unabhängig von den Wünschen einzelner würde die Durchsetzung dieser Forderung zu massiver Lohnsubvention und damit zu einem Angriff auf die Flächentarifverträge führen.“

Wieder einmal spricht er von „dieser Forderung“, ohne zu differenzieren, wen er meint. Das macht es ihm leicht, einen Rundumschlag zu führen, um die Idee als solches ad absurdum zu führen. Für einen Wissenschaftler, als der Rainer Roth sich auch empfindet, ein kaum zu akzeptierendes Unterfangen. Es stellt sich die Frage, wer hat denn „diese Forderung“ so aufgestellt? Etwa der Thüringische Ministerpräsident Althaus, oder der Drogeriebesitzer Werner, oder das „Netzwerk Grundeinkommen“ oder gar der „Runde Tisch der Erwerbslosengruppen“? Wir werden es nicht erfahren, da es für Rainer Roth egal ist, was im Zusammenhang mit dem BGE von einzelnen Personen oder bestimmten Gruppen vertreten wird. Sie alle sitzen seiner Meinung nach in einem Trojanischen Pferd, welches nur den Unternehmern dient. Warum dann differenziert argumentieren, sich die Aussagen der BGE-Befürworter genauer ansehen, die Unterschiede herausarbeiten und sie kritisch bewerten?

Unnötig, weil in Roth`s stark ökonomistisch geprägten Weltbild nicht sein kann, was nicht sein darf. Anders ausgedrückt: „Die ganze Konstruktion ist meiner Meinung nach illusionär, denn es wird kein Kapital ohne Arbeitszwang geben können. Kapital muss Profit machen, darauf basiert unser Wirtschaftssystem, und daher braucht es eigentumslose Menschen, die gezwungen sind, ihre Arbeitskraft zu verkaufen.“ (jw 29.12.06) Was soviel heißt, wie: schuftet weiter in eurer Maloche, der Arbeitszwang lässt sich erst mit Beginn einer wie auch immer gearteten Revolution abschaffen, solange müsst ihr leider warten und könnt nur Forderungen stellen, die den Arbeitszwang außen vorlassen, denn dies ist ein ehernes Gesetz des Kapitalismus.

Es zeigt sich sehr schnell, dass ein ausschließliches Starren auf grundlegende Gesetzmäßigkeiten der kapitalistischen Akkumulationsdynamik, das mehr oder minder starke Einwirken einer Vielzahl von Faktoren, wie kulturelle Normen und Wertvorstellungen sowie von gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen negiert. In diesem Zusammenhang ist der Kampf um ein Existenzgeld, als eine Form des bedingungslosen Grundeinkommens nicht nur als ein Kampf um eine ausreichende Existenzsicherung zu sehen, sondern er zielt auch auf eine direkte und dauernde Veränderung der Vergesellschaftsverhältnisse, d.h. der Form der Arbeit und Arbeitsteilung, der Geschlechterverhältnisse, der Konsumweisen usw. „Solange die Gesellschaft nicht revolutionär umgewälzt wird, muss das Kapital weiter Profite machen können. Dies kann aber unter gesellschaftlich kontrollierten Bedingungen geschehen.“ (Joachim Hirsch) Wie wollen wir sonst eine andere soziale und ökonomische Struktur erkämpfen und entwickeln? Natürlich gibt es „keine solidarische Gesellschaft auf der Basis einer kapitalistischen Gesellschaftsordnung“, aber die Basis kann angegriffen, in Frage gestellt und verändert werden. Darauf aufbauend lassen sich solidarische Formen des Arbeitens und Lebens bestimmen.

 

Festzuhalten bleibt: Es gibt nicht das BGE, sondern es gibt unterschiedliche Ansätze zu einem BGE. Das Existenzgeld, von Erwerbslosengruppen entwickelt, zielt als gesellschaftliche Perspektive, auf ein grundlegend anderes soziales und ökonomisches Gesamtsystem. Somit handelt es sich beim Existenzgeld nicht um eine Tagesforderung und ist auch nicht von heute auf morgen zu realisieren. Entgegen der Ansicht von Rainer Roth handelt es sich auch nicht um einen „individuellen Ausstieg aus der Lohnarbeit“ (Stellungnahme zur Neufassung des Frankfurter Appells vom 17.12.2006, www.protest2006.de), sondern das BGE bietet die Möglichkeit für alle in und außerhalb der Erwerbsarbeit seine/ihre Interessen zu artikulieren und umzusetzen.

Der Anspruch auf Existenzgeld geht von Bewusstseinsveränderung aus und schließt die Notwendigkeit der Umwälzung der alltäglichen Lebensverhältnisse (Konsum, soziale Beziehungen, Akzeptanz verschiedener Lebensentwürfe etc.) ein. Gleichzeitig knüpft er an bestehende soziale Kämpfe an (gegen Agenda 2010, für eine Erhöhung von Arbeitslosengeld I und II, für den Nulltarif in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Bildungs- und Kultureinrichtungen usw.). Ohne eine breite Bündnispolitik mit möglichst vielen sozialen Bewegungen wird das Konzept Existenzgeld scheitern. Deswegen stehen die Forderungen nach einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich, sowie ein ausreichender Mindestlohn ebenfalls auf unserer eigenen Agenda.

 

Beurteilungskriterien für ein BGE könnten sein:

 

  1. In welchem politischen Kontext steht die Forderung nach einem BGE? Geht es um  die Bewahrung der gesellschaftlichen Strukturen oder um eine grundlegende Veränderung? Wenn „was und wie produziert und wie das Produzierte ausgetauscht wird“ (Friedrich Engels) die Grundlage aller Gesellschaftsordnung ist, muss auch die Rolle der kapitalistischen Produktionsweise bzw. der Funktion von Lohnarbeit mitreflektiert werden.
  2. An den Erhalt eines BGE dürfen keine Bedingungen gestellt werden, außer, dass es ausreichend sein muss.
  3. Was ausreichend ist, muss klar benannt werden. Ein gutes Leben hängt auch von der Höhe eines BGE ab!

 

Unabhängig von der Beurteilung der Inhaltsfestigkeit verschiedenster BGE-Konzepten und der möglichen Finanzierbarkeit ergibt sich auch die Frage nach der Möglichkeit des „richtigen“ Lebens im falschen System. In einer dogmatisch-radikalen Form hieße die Antwort: erst mit der Beseitigung des kapitalistischen Systems ist eine wirkliche Umwälzung gesellschaftlicher Verhältnisse in Gänze möglich. Geschieht dies nicht, führt es unweigerlich zu einer Akzeptanz und damit: Integration in kapitalistische Strukturen. Ein BGE ist somit nicht möglich, da es nur (wenn überhaupt) als Stabilisator eines mit Problemen zu kämpfenden Systems angesehen wird.

In dieser Argumentation wird vergessen, dass ein richtiger Gedanke nicht automatisch eine Massenbewegung auslöst. Es braucht Zwischenschritte, die überzeugend auf eine weitergehende gesellschaftliche Perspektive hinweisen (zum Beispiel ausreichende Erhöhung der Lohnersatz- bzw. der Fürsorgeleistungen, Wegfall verschiedener Bedürftigkeitsprüfungen, Einstellung erzwungener Arbeitseinsätze). Orientierungspunkt für mich ist der von Joachim Hirsch geprägte Begriff des „radikalen Reformismus“. Dabei handelt es sich um eine Strategie, „der nicht vorrangig auf ‚Eroberung’ und Gebrauch der Staatsmacht, sondern ihre Zurückdrängung, nicht auf bürokratische Kontrolle, sondern Selbstorganisation, nicht Verstaatlichung der kapitalistisch geformten Produktionsmittel, sondern auf ihre grundlegende Umgestaltung … „(Joachim Hirsch in: links Nov. 1986) zielt. Es geht darum „kapitalistische Reformpolitik, die notwendig etatistisch sein muss und die die materielle Bedingungen und Spielräume zu schaffen hat für die Durchsetzung und Praktizierung alternativer Lebensformen, der Erweiterung von Selbstverwaltung und Selbstorganisation sowie für außerinstitutionelle politische Bewegung.“ (ebenda) Entscheidend bei der Aufstellung für Strategien und Forderungen, die nicht in eine kapitalbestimmte Strategie eingebettet sind, ist die Fragestellung ob sie das herrschende Bewusstsein umwälzen können, sie in der Lage sind, eine breite außerparlamentarische Bewegung zu formieren und ob sie substantiell eine emanzipatorische Perspektive enthalten.

 

Am 3.12. 2006 kam es in Frankfurt, während der Aktionskonferenz gegen Sozial- und Lohnabbau zur Verabschiedung eines erweiterten „Frankfurter Appells“. Mehrheitlich wurden einige Textpassagen und Forderungen modifiziert. Sehr zum Unwillen einer Gruppe um Rainer Roth, die nun ihre Zustimmung zu diesem Appell davon abhängig machen will, dass die jetzige Fassung „auf ihre visionsfreie Bedeutung zurückgeschnitten“ würde. Offen drohten sie damit, den Appell sonst nicht weiter verbreiten zu wollen. Ein durchaus einmaliger und demokratiefeindlicher Vorfall innerhalb der Bewegung gegen Sozial- und Lohnabbau, nach dem Motto: wenn ihr nicht das, was wir für richtig halten, in den Appell hineinschreibt, werden wir diesen im Weiteren ignorieren. Ob damit die angeblichen Spaltungen der Bewegung überwunden werden können, sei dahingestellt.

Worum ging es inhaltlich in dieser sehr verbissen geführten Auseinandersetzung?

Um die Formulierung, dass ein „Mindesteinkommen für Erwerbslose, mindestens

500 € Eckregelsatz plus Unterkunfts- und Heizungskosten …ohne Bedürftigkeitsprüfung und repressionsfrei“ gefordert wird.

Nach Meinung von Rainer Roth sei dies das Einfallstor für ein BGE für Erwerbslose, es sei denn, die Forderung würde auf ihre (wir haben es schon einmal gehört) „visionsfreie Bedeutung zurückgeschnitten“, das hieß „wenn festgehalten wird, welche Bedürftigkeitsprüfungen und Sanktionen abgeschafft werden sollen…“. Für Roth gibt es einen Unterschied zwischen der Forderung „Weg mit der Bedürftigkeitsprüfung“ und „Weg mit jeglicher Bedürftigkeitsprüfung“. Was er bei den Erwerbslosen genau prüfen will kommt nur in einem kleinen Absatz zu Tage: „Weiterhin würde die Formel bedeuten, dass Erwerbslose, die Einkommen aus Kapitalanlagen und Immobilienbesitz haben, alle entsprechenden Einkünfte behalten können.“ Ein Grauen für Rainer Roth! Eigentlich müsste er als Mitverfasser des „Leitfaden für Arbeitslose“ wissen, dass es nicht wenig Erwerbslose gibt, die nach langjähriger Erwerbsarbeit ein Großteil ihrer möglichen Ersparnisse in Kapitalanlagen und Immobilienbesitz angelegt haben. Und sie erkennen sehr wohl, dass ihre staatliche Rente im Alter nicht reichen wird. Meint er diese Menschen? Muss dieser Personenkreis nach wie vor überprüft werden? Oder meint er die Ehefrau von Herrn Ackermann, die zu ihren Millionen sich nun auch noch monatlich den Eckregelsatz überweisen lässt? Ich kann rückblickend auf über zwanzig Jahre Erwerbslosenberatung die Behauptung aufstellen, Millionären kamen nicht in die Beratung, aber hunderte von Erwerbslosen, denen die Angst im Nacken saß, dass sie ihre selbstgewählte private Altersvorsorge auf einen Schlag verlieren könnten. Arbeitslosengeld II ohne Bedürftigkeitsprüfung ist eine für Erwerbslose lebensnotwendige Forderung, deren Durchsetzung für viele enorm wichtig wäre. Aus diesem Grund ist diese Forderung schon immer Bestandteil der Erwerbslosenbewegung gewesen: erinnert sei an die Organisierung von Aktionen von Frauen aus den Erwerbslosengruppen der Achtziger Jahren unter dem Titel: „Wir brauchen mehr als Luft und Liebe. Keine Anrechnung der Einkommen von Eltern/Ehemännern/Freunden bei Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Weg mit der Bedürftigkeitsprüfung!“

Für Rainer Roth zählt dies alles nicht, er geht sogar noch einen Schritt weiter und fängt an zu spekulieren: “Da die jetzige Forderung die Ablehnung jeder Bedürftigkeitsprüfung nur auf Erwerbslose bezieht, bedeutet das, dass bei Nicht-Erwerbslosen die Bedürftigkeit weiterhin in der bisherigen Form geprüft werden würde. …nicht beabsichtigt aber logisch.“ Als Nicht-Erwerbslose sieht er die sogenannten Aufstocker, deren Lohn aus Erwerbstätigkeit nicht ausreicht sich oder ihre Familie zu ernähren und aus diesem Grund ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Da es ja heißt „Wir fordern ein Mindesteinkommen für Erwerbslose…“ würde dieser Personenkreis, der nicht als erwerbslos gilt zwangsläufig überprüft werden müssen. Eine Logik, die sich mir nicht erschließt, aber um solche Missverständnisse auszuschließen, sollte lieber die Formulierung „Wir fordern ein Mindesteinkommen für alle Arbeitslosengeld II-BezieherInnen…“ benutzt werden. Doch auch hier hat Rainer Roth bereits sein nächstes Gegen“argument“ parat: „Wenn aber die Beschränkung der Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung auf Erwerbslose nicht gemeint gewesen sein sollte, sondern die Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung für alle erwerbsfähigen Hartz IV BezieherInnen, dann hätte die Konferenz damit dafür gestimmt, dass Erwerbseinkommen unabhängig von seiner Höhe nicht auf ALG II Leistungen angerechnet werden darf. Sie hätte damit einer sprunghaften Ausdehnung von Kombilöhnen den Weg geebnet…“ Roth vergisst, dass die Forderung heißt: „500 € Eckregelsatz“, d.h. das Erwerbseinkommen wird dem Bedarf von monatlich 500 € plus Miete/Heizung gegenübergestellt; liegt es drunter, wird aufgestockt liegt es drüber, gibt es keine ergänzende Hilfe, also nicht mehr Kombilohn als bisher, von Lohnsenkungen oder Aufbrechen des Flächentarifvertrages keine Spur.

Auch die Forderung nach einer repressionsfreien Unterstützungsleistung, also ohne erzwungene Arbeitseinsätze, entwickelte sich in den letzten Jahrzehnten aus Kampagnen der Erwerbslosengruppen, wie zum Beispiel „Sabotiert die Zwangsarbeit“ und gegen Ernteeinsätze von Erwerbslosen. Aus diesen Erfahrungen und aus langjähriger Widerständigkeit gegen die Sanktionsgewalt staatlicher Behörden fand die Ablehnung von Arbeitszwang im Zusammenhang mit monetärem Leistungsbezug ihre Berechtigung. So wurden und werden Erwerbslose, unter Androhung von Leistungsentzug, gezwungen, jegliche Form von unterbezahlter Arbeit, Zeitarbeit, Ein-Euro-Jobs, unsinnige Trainings-Bewerbungsmaßnahmen, Profilings usw. anzunehmen. Ein Fass ohne Boden, ein Angriff auf Erwerbslose und deren Gesundheit, deren Selbstwertgefühl und deren materiellen Sicherheiten.

Auch hier erhebt Rainer Roth Einspruch und ist gegen eine allgemeine und umfassende Sanktionsfreiheit. „Wir erklären uns aber nicht … einverstanden, dass Erwerbslose keinerlei Verpflichtungen akzeptieren sollen, zum eigenen Lebensunterhalt beizutragen, sofern das möglich ist…“ Welche Verpflichtungen er meint, lässt er wohlweißlich offen. Denn: wer prüft nach welchen Kriterien die Arbeitsbereitschaft? Wie soll bei Verweigerung abgestraft werden? Wie weit reicht die Akzeptanz des repressiven Systems?

 

Zusammenfassend kann nicht von einem „BGE für Erwerbslose“ gesprochen werden, da es sich bei einem Eckregelsatz in Höhe von 500 € um nichtausreichendes Einkommen handelt, mit dem eine menschenwürdige Existenzsicherung kaum möglich sein dürfte. Daher entfällt eines der wichtigsten Kriterien für ein BGE.

Rainer Roth versucht in der Stellungnahme den Eindruck zu erwecken das Netzwerk Grundeinkommen stünde hinter der ergänzenden Forderung zum Frankfurter Appell. Tatsächlich handelt es sich um Forderungen, die sich im Rahmen der Kämpfe von Erwerbslosen entwickelt haben und die als solche auch mehrheitsfähig waren und sind.