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Anträge zum ordentlichen Bundesparteitag der SPD, Teil I
CCH, Hamburg 26. bis 28. Oktober 2007

Seite 71 ff:
Antrag Ar 23
Ortsverein Weilheim i. OB (Landesverband Bayern)

Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommes/Reform der Arbeitsmarkt-Politik

Die Bundestagsfraktion soll folgenden Antrag zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens prüfen:

Arbeitslosengeld I und II werden nicht mehr ausbezahlt. Als Ersatz dafür erhalten alle Bürger vom Staat ohne Bedürftigkeitsprüfung ein bedingungsloses Grundeinkommen in folgender Höhe:

– Kinder (0-17 Jahre): 300,00 €, davon 200,00 € Pauschale an gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, somit netto 100,00 €
– Erwachsene (18-24 Jahre): 800,00 €, davon 200,00 € Abzug an gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, somit netto 600,00 €
– Erwachsene (25-39 Jahre): 900,00 €, davon 200,00 € Abzug an gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, somit netto 700,00 €
– Erwachsene (ab 40 Jahren): 1000,00 €, davon 200,00 € Abzug an gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, somit netto 800,00 €

Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Solidaritätszuschlag werden abgeschafft (letzterer zeigt ohnehin eine deutliche Verfehlung der ursprünglich prognostizierenden Wirkungen und diskriminiert die Bürger in den neuen Bundesländern zudem als Almosenempfänger, obwohl sie selbst nachweislich nicht von den Zahlungen der Bürger aus den alten Bundesländern profitieren!). Auch das Kindergeld bzw. Elterngeld fällt weg, da Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ebenfalls mit in das Grundeinkommen einbezogen sind und der Rest in dem Grundeinkommen der Eltern enthalten ist.

Auf jeden hinzuverdienten Euro wird ein pauschaler Steuersatz in Höhe von 50 % erhoben.

Der pauschale Steuersatz in Höhe von 50% soll auf alle Einnahmen erhoben werden, auch auf Kapitaleinnahmen und Einnahmen aus Mieten und Pachten. Um letzere dadurch nicht in die Höhe schnellen zu lassen, sollen diese in Zukunft einer Prüfung durch einen Sachverständigen unterzogen werden müssen. Dieser soll den Marktwert eines Objektes, das vermietet oder verpachtet werden soll, ermitteln. Zum Beispiel wird dann bei Vermieten einer Wohnung mit einem Marktwert von 500,— monatlich eine Steuer in Höhe von 250,— € monatlich (50%) fällig. Verlangt der Vermieter von dem Mieter einen höheren Betrag oder erhöht er diesen Betrag ohne erneute Begutachtung, so wird die fällige Steuer ab sofort um denselben Betrag erhöht. Gewährt der Vermieter dem Mieter jedoch einen Nachlass, so bekommt er einen prozentualen Steuernachlass in derselben Höhe erteilt. Verlangt er zum Beispiel nur 400,— € Miete pro Monat, was in diesem Fall 80% des Marktwertes entspricht, so bekommt er einen Steuernachlass von 20% auf 50%, das bedeutet, er muss von den 400,— € nur 40% statt 50% an den Staat abführen.

Damit soll der ständigen Preissteigerungen auf dem Immobilienmarkt ein Ende gesetzt werden, so dass sich jeder Bürger wieder eine angemessene Wohnung leisten kann, ohne dadurch in eine finanzielle Notlage zu geraten. Letztendlich würde dadurch auch die Preisentwicklung für Eigenheime in einem entsprechenden Rahmen gehalten, so dass auch dies wieder für einen größeren Personenkreis erschwinglich und auch langfristig bezahlbar ist! Verstösse gegen das Steuerrecht sollen nach Einführung des Grundeinkommens deutlich höheren Strafen ausgesetzt werden. Bei erstmaligem Verstoss (Beipiel Schwarzarbeit) wird die Auszahlung des Grundeinkommens für ein Jahr eingestellt und der hinterzogene Betrag ist zurückzubezahlen. Im Wiederholungsfall wird die Auszahlung des Grundeinkommens für 2 Jahre eingstellt und es ist der doppelte Betrag zurückzubezahlen. Auch Unternehmen können sich nicht mehr durch Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland von der Steuerpflicht entziehen, da grundsätzlich jeder im Inland verdiente Euro mit 50 % besteuert wird. Betriebsverlagerungen ins Ausland sollen zudem dadurch unattraktiv werden, da bei jeder Verlagerung des Firmensitzes ebenfalls eine (sog. Verlagerungs-) Steuer in Höhe von 25 % des Unternehmenswertes erhoben werden soll.

Werden die hinterzogenen Einnahmen bzw. die verhängten Strafen nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist zurückbezahlt, so kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden, die sich nach der Höhe der Schuld richtet!

Bei Gewerbetreibenden soll zudem ein Gewerbeverbot und in besonders schwerwiegenden Fällen eine Zwangsenteignung des Unternehmens und in besonders schwerwiegenden Fällen auch des Privatvermögens erhoben werden können.

Um sich im Falle des Verlustes des Arbeitsplatzes vorübergehend ein höheres Einkommen zu sichern, soll die Bundesagentur für Arbeit ein Angebot zur freiwilligen Einzahlung anbieten. Jeder Bürger kann selbst entscheiden, wieviel seines ihm zur Verfügung stehenden Monatseinkommens er dafür investieren will. Die Bürger können jederzeit, unabhängig davon, ob sie gerade in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nicht, den eingezahlten Betrag abzüglich einer Provision an die Agentur für Arbeit in Höhe von 5- 10 % (abhängig von Anzahl der Einzahler) des eingezahlten Beitrags abrufen und sich die ersparte Summe vollständig oder in Monatsraten auszahlen lassen. Diese Möglichkeit kann neben dem Fall eines unerwarteten Verlustes des Arbeitsplatzes auch dazu dienen, einen vorübergehenden finanziellen Engpass zu überbrücken, ohne auf teure Bankkredite mit der Gefahr der weiteren Verschuldung zurückgreifen zu müssen. Daneben kann dieses Modell auch zur Ansparung einer zusätzlichen Rente verwendet werden, auf die ab einem beliebigen Alter zurückgegriffen werden kann. Somit erübrigt sich auch die Diskussion über das Renteneintrittsalter und die besonders umstrittene Rente mit 67. Jeder kann für sich selbst entscheiden, ab welchem Alter er ein seinen Vorstellungen entsprechendes Rentenniveau erreicht hat. Allerdings soll die Rente im Gegensatz zu der Auszahlung bei Arbeitslosigkeit einen dauerhaften Wert erreichen, somit soll in diesem Fall in Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kreditinstituten ein entsprechendes Zinsmodell entwickelt werden, das auf den bisherigen Zusatzversicherungen aufbaut. Somit hat jeder Bürger die Möglichkeit, sich eine existenzsichernde Altersrente anzusparen, die er sich nach Abruf in Monatsraten ausbezahlen lassen kann.

Die Bundesagentur für Arbeit soll erhalten bleiben, sich jedoch nicht mehr der Verwaltung der Arbeitslosigkeit, sondern ausschließlich Aufgaben wie der Berufsberatung, der Förderung von Unternehmensgründungen oder Errichtung von sozialen Unternehmen, bzw. um die Förderung von Bildungseinrichtungen widmen. Anstatt aus den Beiträgen zur Arbeitlosenversicherung soll sie sich von den Provisionen aus den Beiträgen freiwilliger Versicherter und zum Teil aus Zuschüssen vom Bund aus den Steuereinnahmen finanzieren. Die Bundesagentur für Arbeit darf nicht gewinnorientiert arbeiten, sondern muss dazu verpflichtet werden, ihre Einnahmen in entsprechende Maßnahmen zu investieren.