„Take-half"
auf Nettoeinkommen (1) 860,8
Mrd. DM
auf
Renten (2) 179,5
Mrd. DM
auf
Pensionen (3) 44,8
Mrd. DM
auf
Arbeitgeberleistungen (4) 56,3
Mrd. DM
auf
Arbeitslosengeld (5) 35,3
Mrd. DM
gesetzliche
Krankenversicherung (6) (ohne Pflegeversicherung) (7) 269,0 Mrd. DM
Lohnsteuer-Umstellung
(nur Klasse 1) 40,0
Mrd. DM
Erbschaftsteuer
(8) 60,0
Mrd. DM
Kapitalertragsteuer
(Aktien- und Spekulationsgewinne) 20,0
Mrd. DM
Subventionseinsparungen 20,0
Mrd. DM
Einsparungen
bei Bürokratie und Verwaltung (9) 18,0
Mrd. DM
Sozialhilfe
(10) 17,1
Mrd. DM
Arbeitslosenhilfe
(11) 28,0
Mrd. DM
BAFöG
(12) 1,6
Mrd. DM
Kindergeld
(13) 40,5
Mrd. DM
Erziehungsgeld 7,0
Mrd. DM
Wohngeld
(14) 6,4
Mrd. DM
=>
zunächst verfügbar sind 1.739,3 Mrd. DM
geschätzte
weitere Einnahmen (zusätzliches Steueraufkommen
durch die
Konsumsteigerung aufgrund des Existenzgeldes,
Betriebsertragsteuer,
Zinsertragsteuer, Kapitalexport-Steuer...) (15) 100,0
Mrd. DM
Finanzvolumen 1.839,3
Mrd. DM
Kostenvolumen 1.826,0
Mrd. DM
Anmerkungen:
1)
1995, Einkommen von Unselbständigen und Unternehmern plus der Einkünfte aus
Vermögen, ohne Renten, ohne sonstige Transferleistungen. Für 1997 liegen noch
keine Zahlen vor. (1995: BruttoEinkommen
aus unselbständiger Arbeit bei 1.883,94 Mrd. DM, die Brutto-Einkünfte von
Unternehmern inkl. des Brutto-Vermögens-Einkommen bei 857,45 Mrd. DM - die
Einkommens- und Vermögensteuer betrug 395,15 Mrd. DM - die tatsächlichen
Sozialbeiträge beliefen sich auf 1.019,85 Mrd. DM = Netto 1.721,52 Mrd. DM =
860,77 Mrd. DM "Take-half“)
2) 1997, gesetzliche Rentenversicherung
+ Altersicherung/-hilfe Landwirte. Private Renten siehe "geschätzte
Einnahmen".
3) 1997, inkl. Zuschläge und
Beihilfen
4) 1997, z.B. betriebliche
Altersversorgung
5)
1997, inkl. Unterhaltsgeld und Kurzarbeitergeld, ohne ABM, Umschulung usw.
6) 1997, inkl.
Rentenkrankenversicherung. Ausgaben: 267,9 Mrd. DM. Aus dem Existenzgeld werden
rechnerisch 196,8 Mrd. DM erbracht. Dies könnte die Kosten - beim Stand von
1994 - decken, also vor der nicht hinterfragten Kostenexplosion. Die elegantere
und menschlichere Lösung ist eine freie und gleiche Krankenfürsorge für alle.
7) Die Pflegeversicherung wurde
aus dem Konzept ausgegliedert. Einerseits trägt sie sich (noch) als Ganzes,
andererseits kann die damit verbundene Problematik (Einstufung, Umsetzung usw.)
die Existenzgelddiskussion ausufern lassen.
8) im
Zeitraum 1997-2002 werden ca. 2.000 Mrd. DM vererbt, Tendenz steigend. (Spiegel
17/98)
9) Es
wurde nur die Hälfte der dann einzusparenden Kosten berücksichtigt, vor allem
Sachkosten. Ein großer Teil der in diesen Bereichen Tätigen kann andere
sinnvolle kommunale Aufgaben übernehmen.
Die
Auszahlung des Existenzgeldes erfordert keinen neuen Verwaltungsaufwand, eine
Abwicklung
über
das Finanzamt wäre naheliegend.
10)
1997, nur Hilfe zum Lebensunterhalt, ohne einmalige Leistungen, ohne
Heimunterbringung. 1999 = 17,6 Mrd. DM
11)
1997, 1998 = 30,4 Mrd. DM
12)
1997, ohne Verwaltung, ohne Darlehen
13)
1997, danach Erhöhung des Kindergeldes.
14)
1997, nur Barerstattungen.
15)
Unter Berücksichtigung aller Faktoren (Wegfall bisheriger Transfereinkommen,
Verteuerungen z.B. durch MWSt., Energiesteuer usw.) wird sich das verfügbare
Gesamt-"Einkommen" um ca. 420 Mrd. DM erhöhen, was bei einem
rechnerisch jährlichen - allerdings etwas zeitverschobenen - 30%igen Rückfluss
schon über 120 Mrd. DM ergeben würde.
Wir unterscheiden bezüglich der
Finanzierungsposten zwischen verschiedenen Gruppen von Einnahmen.
Einige Posten erscheinen, was die Summe anbelangt, hoch
angesetzt, entsprechen aber im Rahmen des Existenzgeld-Konzeptes bei
„Take-half` den aktuellen Möglichkeiten.
Die Erbschaftsteuer im Sinne einer 50%igen Abgabe
(„Take-half“) wird entsprechend der bestehenden Bevölkerungsstruktur und
Vermögensverteilung wenigstens in den nächsten Jahrzehnte große Summen
erbringen, natürlich müssen hier angemessene Freibeträgen etwa fürs Eigenheim
angesetzt werden.
Geringere
Finanzierungsbeträge:
Andererseits wurden bestimmte Posten relativ niedrig angesetzt, um sie volkswirtschaftlich tragbar zu halten. Dies gilt etwa für eine Erhöhung der Energiesteuern und der Mehrwertsteuer.
Auch bei Subventionen darf es nicht zum großen Kahlschlag
kommen, denn gerade innovative Technologien benötigen eine entsprechende
Förderung. Allerdings muss es im Bereich Bergbau, Werften und teilweise bei der
Landwirtschaft zu großen Einsparungen kommen, aber auch dies ist mit der
Einführung eines Existenzgeldes sozial abgefedert und damit leichter
realisierbar.
Bisher unbelegte
(eingeschätzte) Finanzierungsbeträge:
Im Finanzierungskonzept sind bestimmte zusätzliche
Einnahmen noch nicht mit konkreten Einzelsummen angegeben, sondern lediglich
insgesamt grob eingeschätzt. Hier handelt es sich um Bereiche, die aufgrund
bestehender Gesetzeslücken (etwa bei den sogenannten Abschreibungen) oder auch
wegen Mängeln in der Handhabung (z.B. durch die Finanzämter) schon seit
Jahrzehnten zu steuerlichen Fehlbeträgen führen.
An diesem Punkt geht es dann auch um eine
Betriebsertragsteuer im Sinne einer Wertschöpfungsabgabe, des Weiteren speziell
um eine Zinsertragsteuer oder um die angedachte Kapitalexportsteuer.
Die Einführung eines bedarfsorientierten Existenzgeldes
wird vor allem im unteren Einkommensbereich zu vermehrtem Konsum führen.
Volkswirtschaftlich gilt die Faustregel, dass 30% dieser Kaufkraftsteigerung
kurzfristig (spätestens nach 12 Monaten) über Steuern (ohne Berücksichtigung
der Sozialabgaben) in die einzelnen Kommunal-, Landes-, Bundeshaushalte
zurückfließt.
Nicht-Finanzierung:
Bestimmte Finanzierungsmöglichkeiten, wie sie teilweise
in anderen Grundsicherungsmodellen auftauchen, werden von uns bewusst nicht
herangezogen.
So haben wir beispielsweise mögliche Kürzungen im
Wehretat nicht eingerechnet. Dieser Etat ist ein Politikum, das nicht direkt
mit dem Existenzgeld verknüpft werden sollte. Wir wollen damit verhindern, dass
eine Detailfrage die Diskussion dominiert. Auch die Heranziehung von Vermögen,
inklusive der Festlegung einer Vermögensobergrenze usw. sind hier nicht Thema,
sie müssen sich zunächst einer weitergehenden gesamtgesellschaftlichen und
basisdemokratischen Diskussion stellen, die nicht notwendigerweise vor der
Einführung des Existenzgeldes stehen muss, daher werden auch mögliche Erträge
aus diesem Bereich zunächst nicht zur Finanzierung der Grundsicherung
herangezogen.
Der Überschuss kommt dann in
die Kaffee-Kasse und Existenzgeld für
alle ist machbar.
"Take-half“,
die 50prozentige zweckgebundene Abgabe auf das Nettoeinkommen nach
bisheriger Gesetzeslage, aber unter Berücksichtigung der dann erfolgenden
Umstellung der Besteuerung auf ausschließlich Lohnsteuerklasse Eins, bringt die
entscheidende Veränderung bei der Verteilung von oben nach unten. Trotzdem
werden zwei Drittel der Bevölkerung hiervon Vorteile oder zumindest keine
Nachteile haben.
Die Transfergrenze, d.h. der Betrag, bei dem sich das
bisher verfügbare Einkommen inklusive aller Sozialtransfers erhöhen oder
verringern wird, ist nicht einheitlich zu bestimmen, sondern abhängig von der
Haushaltsgröße, der jeweiligen bisherigen Lohnsteuerklassen-Kombination sowie
des bisherigen Wohngelds. Insofern wollen wir nur das einfachste Beispiel
anführen, das einer alleinstehenden Person ohne Wohngeld: Eine Person, die
jetzt 3000 DM netto hat, wird dann 1500 DM „Take-half" abgeben. Zu den
verbleibenden 1500 DM kommen 1500 DM Existenzgeld, was erneut 3000 DM ergibt.
Hierbei müssen jedoch wiederum vermindernd 200 DM für die Krankenversicherung
berücksichtigt werden. (Hinweis: Die Nettoeinkommen aller 33,5 Mio.
Erwerbstätigen lagen 1994 bei 70 % der Bevölkerung im Westen und bei 91,5 % im
Osten unter 3000 DM).
Bei den Themen der Höhe und Finanzierbarkeit des
Existenzgeldes gehen wir ins Detail, denn die damit verbundenen Diskussionen
über Umverteilung und Reichtum führen in der Praxis wieder zum zentralen Thema:
Abschaffung der Armut.