Startseite

 

 

Inhalt

 


 

 

 

Anhang zu „Existenzgeld als gesellschaftliches Konzept gegen Armut"

 

Einnahmen / Umschichtung

 

„Take-half" auf Nettoeinkommen (1)                                                                               860,8 Mrd. DM

auf Renten (2)                                                                                                                 179,5 Mrd. DM

auf Pensionen (3)                                                                                                              44,8 Mrd. DM

auf Arbeitgeberleistungen (4)                                                                                             56,3 Mrd. DM

auf Arbeitslosengeld (5)                                                                                                    35,3 Mrd. DM

gesetzliche Krankenversicherung (6) (ohne Pflegeversicherung) (7)                                  269,0 Mrd. DM

Lohnsteuer-Umstellung (nur Klasse 1)                                                                               40,0 Mrd. DM

Mehrwertsteuer plus 1 %                                                                                                  15,0 Mrd. DM

Erbschaftsteuer (8)                                                                                                           60,0 Mrd. DM

Kapitalertragsteuer (Aktien- und Spekulationsgewinne)                                                     20,0 Mrd. DM

Subventionseinsparungen                                                                                                  20,0 Mrd. DM

Energiesteuer                                                                                                                    20,0 Mrd. DM

Einsparungen bei Bürokratie und Verwaltung (9)                                                               18,0 Mrd. DM

Sozialhilfe (10)                                                                                                                  17,1 Mrd. DM

Arbeitslosenhilfe (11)                                                                                                        28,0 Mrd. DM

BAFöG (12)                                                                                                                      1,6 Mrd. DM

Kindergeld (13)                                                                                                                40,5 Mrd. DM

Erziehungsgeld                                                                                                                    7,0 Mrd. DM

Wohngeld (14)                                                                                                                   6,4 Mrd. DM

=> zunächst verfügbar sind                                                                                         1.739,3 Mrd. DM

 

 

geschätzte weitere Einnahmen (zusätzliches Steueraufkommen

durch die Konsumsteigerung aufgrund des Existenzgeldes,

Betriebsertragsteuer, Zinsertragsteuer, Kapitalexport-Steuer...) (15)                                100,0 Mrd. DM

Finanzvolumen                                                                                                         1.839,3 Mrd. DM

Kostenvolumen                                                                                                        1.826,0 Mrd. DM

 

 

 

Anmerkungen:

 

1) 1995, Einkommen von Unselbständigen und Unternehmern plus der Einkünfte aus Vermögen, ohne Renten, ohne sonstige Transferleistungen. Für 1997 liegen noch keine Zahlen vor. (1995: BruttoEinkommen aus unselbständiger Arbeit bei 1.883,94 Mrd. DM, die Brutto-Einkünfte von Unternehmern inkl. des Brutto-Vermögens-Einkommen bei 857,45 Mrd. DM - die Einkommens- und Vermögensteuer betrug 395,15 Mrd. DM - die tatsächlichen Sozialbeiträge beliefen sich auf 1.019,85 Mrd. DM = Netto 1.721,52 Mrd. DM = 860,77 Mrd. DM "Take-half“)

2) 1997, gesetzliche Rentenversicherung + Altersicherung/-hilfe Landwirte. Private Renten siehe "geschätzte Einnahmen".

3) 1997, inkl. Zuschläge und Beihilfen

4) 1997, z.B. betriebliche Altersversorgung

5) 1997, inkl. Unterhaltsgeld und Kurzarbeitergeld, ohne ABM, Umschulung usw.

6) 1997, inkl. Rentenkrankenversicherung. Ausgaben: 267,9 Mrd. DM. Aus dem Existenzgeld werden rechnerisch 196,8 Mrd. DM erbracht. Dies könnte die Kosten - beim Stand von 1994 - decken, also vor der nicht hinterfragten Kostenexplosion. Die elegantere und menschlichere Lösung ist eine freie und gleiche Krankenfürsorge für alle.

7) Die Pflegeversicherung wurde aus dem Konzept ausgegliedert. Einerseits trägt sie sich (noch) als Ganzes, andererseits kann die damit verbundene Problematik (Einstufung, Umsetzung usw.) die Existenzgelddiskussion ausufern lassen.

8) im Zeitraum 1997-2002 werden ca. 2.000 Mrd. DM vererbt, Tendenz steigend. (Spiegel 17/98)

9) Es wurde nur die Hälfte der dann einzusparenden Kosten berücksichtigt, vor allem Sachkosten. Ein großer Teil der in diesen Bereichen Tätigen kann andere sinnvolle kommunale Aufgaben übernehmen.

Die Auszahlung des Existenzgeldes erfordert keinen neuen Verwaltungsaufwand, eine Abwicklung

über das Finanzamt wäre naheliegend.

10) 1997, nur Hilfe zum Lebensunterhalt, ohne einmalige Leistungen, ohne Heimunterbringung. 1999 = 17,6 Mrd. DM

11) 1997, 1998 = 30,4 Mrd. DM

12) 1997, ohne Verwaltung, ohne Darlehen

13) 1997, danach Erhöhung des Kindergeldes.

14) 1997, nur Barerstattungen.

15) Unter Berücksichtigung aller Faktoren (Wegfall bisheriger Transfereinkommen, Verteuerungen z.B. durch MWSt., Energiesteuer usw.) wird sich das verfügbare Gesamt-"Einkommen" um ca. 420 Mrd. DM erhöhen, was bei einem rechnerisch jährlichen - allerdings etwas zeitverschobenen - 30%igen Rückfluss schon über 120 Mrd. DM ergeben würde.

 

 

 

 

 

 

Finanzierungsvolumen

 

Wir unterscheiden bezüglich der Finanzierungsposten zwischen verschiedenen Gruppen von Einnahmen.

 

 

Hohe Finanzierungsbeträge

 

Einige Posten erscheinen, was die Summe anbelangt, hoch angesetzt, entsprechen aber im Rahmen des Existenzgeld-Konzeptes bei „Take-half` den aktuellen Möglichkeiten.

 

Die Erbschaftsteuer im Sinne einer 50%igen Abgabe („Take-half“) wird entsprechend der bestehenden Bevölkerungsstruktur und Vermögensverteilung wenigstens in den nächsten Jahrzehnte große Summen erbringen, natürlich müssen hier angemessene Freibeträgen etwa fürs Eigenheim angesetzt werden.

 

 

 

Geringere Finanzierungsbeträge:

 

Andererseits wurden bestimmte Posten relativ niedrig angesetzt, um sie volkswirtschaftlich tragbar zu halten. Dies gilt etwa für eine Erhöhung der Energiesteuern und der Mehrwertsteuer.

 

Auch bei Subventionen darf es nicht zum großen Kahlschlag kommen, denn gerade innovative Technologien benötigen eine entsprechende Förderung. Allerdings muss es im Bereich Bergbau, Werften und teilweise bei der Landwirtschaft zu großen Einsparungen kommen, aber auch dies ist mit der Einführung eines Existenzgeldes sozial abgefedert und damit leichter realisierbar.

 

 

 

Bisher unbelegte (eingeschätzte) Finanzierungsbeträge:

 

Im Finanzierungskonzept sind bestimmte zusätzliche Einnahmen noch nicht mit konkreten Einzelsummen angegeben, sondern lediglich insgesamt grob eingeschätzt. Hier handelt es sich um Bereiche, die aufgrund bestehender Gesetzeslücken (etwa bei den sogenannten Abschreibungen) oder auch wegen Mängeln in der Handhabung (z.B. durch die Finanzämter) schon seit Jahrzehnten zu steuerlichen Fehlbeträgen führen.

 

An diesem Punkt geht es dann auch um eine Betriebsertragsteuer im Sinne einer Wertschöpfungsabgabe, des Weiteren speziell um eine Zinsertragsteuer oder um die angedachte Kapitalexportsteuer.

 

Die Einführung eines bedarfsorientierten Existenzgeldes wird vor allem im unteren Einkommensbereich zu vermehrtem Konsum führen. Volkswirtschaftlich gilt die Faustregel, dass 30% dieser Kaufkraftsteigerung kurzfristig (spätestens nach 12 Monaten) über Steuern (ohne Berücksichtigung der Sozialabgaben) in die einzelnen Kommunal-, Landes-, Bundeshaushalte zurückfließt.

 

 

 

Nicht-Finanzierung:

 

Bestimmte Finanzierungsmöglichkeiten, wie sie teilweise in anderen Grundsicherungsmodellen auftauchen, werden von uns bewusst nicht herangezogen.

 

So haben wir beispielsweise mögliche Kürzungen im Wehretat nicht eingerechnet. Dieser Etat ist ein Politikum, das nicht direkt mit dem Existenzgeld verknüpft werden sollte. Wir wollen damit verhindern, dass eine Detailfrage die Diskussion dominiert. Auch die Heranziehung von Vermögen, inklusive der Festlegung einer Vermögensobergrenze usw. sind hier nicht Thema, sie müssen sich zunächst einer weitergehenden gesamtgesellschaftlichen und basisdemokratischen Diskussion stellen, die nicht notwendigerweise vor der Einführung des Existenzgeldes stehen muss, daher werden auch mögliche Erträge aus diesem Bereich zunächst nicht zur Finanzierung der Grundsicherung herangezogen.

 

Der Überschuss kommt dann in die Kaffee-Kasse und Existenzgeld für alle ist machbar.

 

"Take-half“, die 50prozentige zweckgebundene Abgabe auf das Nettoeinkommen nach bisheriger Gesetzeslage, aber unter Berücksichtigung der dann erfolgenden Umstellung der Besteuerung auf ausschließlich Lohnsteuerklasse Eins, bringt die entscheidende Veränderung bei der Verteilung von oben nach unten. Trotzdem werden zwei Drittel der Bevölkerung hiervon Vorteile oder zumindest keine Nachteile haben.

 

Die Transfergrenze, d.h. der Betrag, bei dem sich das bisher verfügbare Einkommen inklusive aller Sozialtransfers erhöhen oder verringern wird, ist nicht einheitlich zu bestimmen, sondern abhängig von der Haushaltsgröße, der jeweiligen bisherigen Lohnsteuerklassen-Kombination sowie des bisherigen Wohngelds. Insofern wollen wir nur das einfachste Beispiel anführen, das einer alleinstehenden Person ohne Wohngeld: Eine Person, die jetzt 3000 DM netto hat, wird dann 1500 DM „Take-half" abgeben. Zu den verbleibenden 1500 DM kommen 1500 DM Existenzgeld, was erneut 3000 DM ergibt. Hierbei müssen jedoch wiederum vermindernd 200 DM für die Krankenversicherung berücksichtigt werden. (Hinweis: Die Nettoeinkommen aller 33,5 Mio. Erwerbstätigen lagen 1994 bei 70 % der Bevölkerung im Westen und bei 91,5 % im Osten unter 3000 DM).

 

Bei den Themen der Höhe und Finanzierbarkeit des Existenzgeldes gehen wir ins Detail, denn die damit verbundenen Diskussionen über Umverteilung und Reichtum führen in der Praxis wieder zum zentralen Thema: Abschaffung der Armut.