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artos-hosting.de: Arbeit sucht Einkommen!
Aus der zugehörigen Mail:
"... Derzeit suche ich die ersten Bewerbungsadressen raus wobei jede Bewerbung mit der
entsprechenden (auch fehlenden) Reaktion im Blog dokumentiert wird...
Bewerbungsadressen und -erfolge
Wer Lust hat mir Ideen für Bewerbungen zu übersenden (bitte nur in Berlin) würde mir die Arbeit erleichtern,
wenn er gleich ein Link zum entsprechenden Ansprechpartner o.ä. mit hinzufügt. ..."
Piratenplakate zur Abgeordnetenhauswahl in Berlin am 18. September 2011
Darunter:
"Mindestlohn ist eine Brückentechnologie.
Für gesellschaftliche Beteiligung Aller braucht es ein Grundeinkommen ohne Bedingungen."
Audioarchiv von swr.de zur 'Zukunft der Arbeit'
BR-Alpha als Livestream bei zattoo.com
Wolfgang Heimann: Einkommen- vs. Konsumsteuer (pdf, 16 Seiten)
12 Piratenplakate zur Abgeordnetenhauswahl 2011 in Berlin (pdf, 12 Seiten)
"... Mindestlohn ist ein Brückentechnologie
Für gesellschaftliche Beteiligung Aller braucht es ein Grundeinkommen ohne Bedingungen ..."
Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass seine Arbeitslosenunterstützungssysteme das Recht des Einzelnen, frei eine Beschäftigung seiner Wahl anzunehmen, sowie das Recht auf gerechtes Entgelt, achten."
No. 21
"Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht die
Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens zur Berechnung der Grundsicherung bestätigt hat, ist
jedoch nach wie vor besorgt darüber, dass dieses Verfahren den Leistungsempfängern
keinen angemessenen Lebensstandard gewährleistet. Weiterhin ist der Ausschuss besorgt
darüber, dass infolge der sehr geringen Höhe der Regelleistungen für Kinder annähernd 2,5
Millionen Kinder in dem Vertragsstaat unterhalb der Armutsgrenze bleiben. Ferner ist der
Ausschuss besorgt darüber, dass der steuerpflichtige Anteil der Renten 2005 auf 80 %
angehoben wurde. (Art. 9, 10)
Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, die Methoden und Kriterien zur Bestimmung der Regelsätze zu überprüfen und die Tauglichkeit der Kriterien regelmäßig zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Regelsätze Leistungsempfängern einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Weiterhin fordert der Ausschuss den Vertragsstaat nachdrücklich auf, die Auswirkungen seiner verschiedenen Pläne der sozialen Sicherheit, einschließlich des Kinderbildungspakets von 2011, auf die Kinderarmut fortlaufend zu prüfen. Der Ausschuss empfiehlt außerdem dem Vertragsstaat, seinen Beschluss zur Anhebung des steuerpflichtigen Anteils der Renten zu überdenken. In diesem Zusammenhang wiederholt der Ausschuss seine 2001 abgegebene Empfehlung, dafür Sorge zu tragen, dass die von dem Vertragsstaat durchgeführte Sozialreform nicht rückschrittlich die paktgestützten Rechte der Niedriglohngruppen und der benachteiligten und randständigen Bevölkerungsgruppen beeinträchtigt, und verweist den Vertragsstaat auf seine Allgemeine Bemerkung Nr. 19 (2007) über das Recht auf soziale Sicherheit."
No. 24
"Der Ausschuss vermerkt mit Besorgnis, dass den Angaben des Vertragsstaates zufolge
13 Prozent der Bevölkerung des Vertragsstaates unterhalb der Armutsgrenze leben und 1,3
Millionen Menschen zwar wirtschaftlich aktiv sind, aber Ergänzungsleistungen in
Anspruch nehmen müssen, da ihr Verdienst für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Der
Ausschuss ist ferner besorgt darüber, dass ein solcher Stand der Armut in Anbetracht des
umfassenden sozialen Sicherungssystems in dem Vertragsstaat möglicherweise auf eine
unzureichende Leistungshöhe oder beschränkten Leistungszugang hindeutet. (Art. 11, 9)
Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, ein umfassendes
Armutsbekämpfungsprogramm anzunehmen und durchzuführen, das die
Armutsaspekte berücksichtigt, die in den verschiedenen, von dem
Vertragsstaat vorgenommenen Fachanalysen genannt werden. Der Ausschuss
empfiehlt, im Rahmen dieser Strategien eine Überprüfung der Höhe der
Sozialleistungen vorzunehmen. Außerdem fordert der Ausschuss die
Vertragspartei auf, die Menschenrechte in die Durchführung des Armutsbekämpfungsprogramms
einzubeziehen und damit den benachteiligten und
randständigen Gruppen besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. In diesem
Zusammenhang verweist der Ausschuss den Vertragsstaat auf seine
Erklärung über Armut und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte (2001)."
..."
Podcast (44 Min)
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Bereden Sie bitte diese Idee mit Freunden, Bekannten, Kollegen, Familie und
fragen Sie (politische) Mandatsträger danach! Eine einfache Möglichkeit zur Befragung finden Sie z.B. bei:
www.abgeordnetenwatch.de